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Studiengebühren

Eine aktuelle Übersicht

Ende Januar 2005 hat das Bundesverfassungsgericht in der Frage, ob die Bundesregierung mit der Mitte August 2002 in Kraft getretenen sechsten Änderung des Hochschulrahmengesetzes die Bundesländer dazu verpflichten durfte, das Erststudium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss sowie den Anschlussstudiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, gebührenfrei zu gestalten (sogenanntes Studiengebührenverbot), ein richtungsweisendes Urteil gefällt.
 
Die Verfassungsrichter stellten fest, dass die Bundesregierung mit der Festschreibung des Studiengebührenverbots im Hochschulrahmengesetz in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer eingegriffen und daher gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Die Gesetzänderung ist somit nichtig.
 
Angesichts der Tatsache, dass nunmehr den einzelnen Bundesländern ermöglicht wird, unter der Maßgabe der Sozialverträglichkeit Studiengebühren einführen zu können, hatten wir Euch diesbezüglich im Vorfeld der am 20.02.2005 statt gefundenen Landtagswahl eine umfassende Übersicht über die Ziele der im Landtag von Schleswig-Holstein vertretenen Parteien gegeben.
 
Nach der Landtagswahl fanden in Kiel Koalitionsverhandlungen zwischen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen über die Bildung einer vom SSW tolerierten Minderheitsregierung statt. Zwar sind die Verhandlungen zunächst zu einem positiven Abschluss gekommen, so dass nicht zu befürchten stand, dass in Schleswig-Holstein Studiengebühren eingeführt werden.
 
Mit dem Scheitern der Wiederwahl der bisherigen Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) in der konstituierenden Landtagssitzung am 17.03.2005 und der offensichtlichen Bildung einer großen Koalition aus CDU und SPD ist jedoch vorerst ungewiss, wie das Thema Studiengebühren von den Parteien weiter behandelt wird.
 
Trotzdem werden wir am Ball bleiben und Euch auch weiterhin über alle aktuellen Entwicklungen informieren, zumal das Bundesverfassungsgericht bisher nicht darüber entschieden hat, ob Studiengebühren an sich nicht gegen das Grundgesetz verstoßen.

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