Gremien der FH
| Gremien der Fachhochschule Flensburg
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Das Konsistorium, der „Bundesrat“ der Fachhochschule
Das Konsistorium könnt Ihr mit dem Bundesrat vergleichen. Die Hauptaufgaben bestehen in der Wahl der Mitglieder des Rektorats und der Festlegung ihrer Amtszeit. Eine Mitbestimmungsfunktion hat das Konsistorium in Fällen von Verfassungsänderungen der Fachhochschule Flensburg.Weiterhin bildet es den so genannten Schlichtungsausschuss. Kommt es innerhalb der verschiedenen Gremien und Organe zu Streitigkeiten, versucht das Konsistorium eine Schlichtung herbeizuführen.
Das Konsistorium besteht aus bis zu 72 Angehörigen der Fachhochschule, von denen bis zu 24 Personen studentische Vertreter sein können. Generell im Konsistorium vertreten sind der Rektor und der Kanzler. Das Konsistorium bietet also für uns Studierende die Möglichkeit, über grundsätzliche Angelegenheiten der Fachhochschule mit zu entscheiden und somit das studentische Leben an der Fachhochschule und die Rahmenbedingungen zu schaffen.
Der Senat, der „Bundestag“ der Fachhochschule
Der Senat ist für uns Studenten von sehr wichtiger Bedeutung in Sachen Mitbestimmung.Der Senat besteht aus 12 Mitgliedern, sowie dem Rektor. Beratend fungieren noch die Frauenbeauftragte, der Kanzler und die Dekane. Den Vorsitz führt der Rektor. Zusammengesetzt ist der Senat aus sieben Professoren, zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern, zwei Studenten und einem nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter. Da der Senat unter anderem. über die Zulassung des Haushalts, die Vergabe von Geldern und die Festlegung der Ziele der Hochschule zuständig ist, ist er für uns Studenten im Bezug auf Mitgestaltung und Mitbestimmung von großer Bedeutung.
Die Konvente, die „Landesregierungen“ der Fachhochschule
Jeder der beiden Fachbereiche hat seinen eigenen Konvent. Bei uns in Flensburg gibt es also den Konvent Technik und den Konvent Wirtschaft. Jeder Konvent besteht aus dem Dekan des Fachbereichs, sechs Professoren, zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern, zwei Studenten und einem nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter.Der Konvent ist für die Vergabe von Geldern und Sachmitteln innerhalb des Fachbereichs zuständig sowie für alle internen Angelegenheiten des Fachbereichs, soweit sie nicht in der Verfassung der Fachhochschule geregelt sind. Der Konvent hat also ähnliche Aufgaben wie der Senat, nur auf einer Ebene tiefer angesiedelt
Die Studenten können gegen jeden Beschluss mit einer dreiviertel Mehrheit Einspruch einlegen. Wird ihm stattgegeben, haben wir unser Ziel erreicht. Wird ihm widersprochen, muss der Konvent sich dahingehend verantworten, warum er Entscheidungen gegen die Bedenken von uns Studenten trifft. Im Konvent bietet sich also die Gelegenheit, Entscheidungen, die den Fachbereich betreffen, und die Studienrahmen der Fachbereiche mit zu setzen.
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